Im Billiglohnbereich war das
abgelaufene Jahrzehnt von dauernden Änderungen und
Nachbesserungen geprägt. Verschont blieben davon die
steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit,
die zwar immer wieder in der politischen Diskussion standen,
aber bis heute unangetastet blieben.
Trotz der Aufklärungsarbeit,
die GastroLohn seit 10 Jahren
in diesem Bereich leistet, wissen viele Unternehmer immer
noch nicht um die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme
der steuerfreien Zuschläge effektiv Lohnkosten, Steuern
und Sozialabgaben zu sparen.
Durch die Neuregelung der Mini-Jobs
ab April 2003 wächst neues Dickicht im Lohn-Dschungel.
Denn obwohl das neue Gesetz (Harz II) zu einer Entbürokratisierung
in der Lohnbuchhaltung führen soll, werden die Anwender
mit mathematischen Formeln und Sonderfällen so stark
verunsichert, dass die angestrebte Erleichterung nicht mehr
spürbar ist.
GastroLohn bleibt auch in dieser
Zeit Ihr kompetenter Lohnpartner. Wir bauen unser Leistungsangebot
sogar weiter aus, um dem steigenden Bedürfnis nach
Dienstleistung und Outsourcing Rechnung zu tragen und Ihnen
mit unserer Branchenkompetenz ein attraktiver und zuverlässiger
Partner im Bereich der Lohnabrechnung zu sein.
Für 10 € pro
Mitarbeiter und Monat übernehmen wir die komplette
Lohnabrechnung für Sie!
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